ständig zu besonderen Dienstleistungen (Wartung und Instandhaltung der Technik, regelmäßige Durchführung von Lehrgängen und Ausbildungen, etc) herangezogen werden.
Für die Teilnahme an Einsätzen gibt es keine Bezahlung.
Lediglich der Arbeitgeber bekommt die Lohnkosten der Einsatzkraft für die Zeit des Einsatzes und einer eventuell notwendigen Ruhezeit erstattet.